Zurück

Wärmepumpen Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss sichern

WärmepumpeFörderung

Veröffentlicht


Die staatliche Förderung ist für viele Hausbesitzer ein entscheidender Faktor.

Gleichzeitig entstehen häufig Fragen:

Wie hoch ist die Förderung?
Was zählt als förderfähig?
Welche Voraussetzungen gelten?

Hier findest du die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst.

Die Grundförderung 

Für Wärmepumpen gilt aktuell eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähig sind unter anderem:

  • die Wärmepumpe
  • notwendige Systemkomponenten
  • Installation und Inbetriebnahme
  • bestimmte Umfeldmaßnahmen

Voraussetzung ist eine technisch saubere Planung und vollständige Dokumentation.

Der Klimageschwindigkeitsbonus 

Wird eine funktionierende fossile Heizung ersetzt – etwa eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung – kann ein zusätzlicher Bonus von 20 % gewährt werden.

Damit wird der frühzeitige Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt.

Der Effizienzbonus 

Ein weiterer Baustein ist der Effizienzbonus von 5 %.

Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches Kältemittel nutzt.

Unsere angebotenen Wärmepumpen arbeiten alle mit Propan (R290) - eines der umweltfreundlichsten und saubersten Kältemittel auf dem Markt. 

Du setzt somit also auf eine Technologie, die bereits heute alle künftigen Umweltauflagen erfüllt und sicherst dir darüber hinaus auch noch die zusätzlichen 5 % Effizienzbonus.

Der Einkommensbonus 

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 % erhalten.

Förderdeckel

Die einzelnen Förderbestandteile sind kombinierbar.

Der maximale Zuschuss ist jedoch durch den Förderdeckel auf 70 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 €.

Für die Förderung gilt eine klare Reihenfolge

Der Förderantrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor eine verbindliche Warenbestellung erfolgt.

Zwar können Verträge auflösenden Bedingungen geschlossen werden – doch das sorgt häufig für Unsicherheit.

Bei Autarkkraft ist der Ablauf so strukturiert, dass die Warenbestellung erst nach erteilter Förderzusage erfolgt.

Das bedeutet für dich:

  • keine finanzielle Vorleistung für die Anlagentechnik
  • keine Lieferverpflichtung ohne Bewilligung
  • maximale Planungssicherheit

Und das Beste

Unsere Autarkkraft-Pakete Silber und Gold sind als Fachplanung und Dokumentation ebenfalls förderfähig.